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Mit unserem Service in 24 Stunden zum Unfallgutachten
Als Kfz-Sachverständigenbüro werden wir tagtäglich mit der Anfertigung eines Gutachtens nach einem Verkehrsunfall betraut. Denn ein Unfall ist schnell passiert: Schon eine kurze Unachtsamkeit kann im dynamischen Verkehrsgeschehen zu einer verzögerten Bremsung oder einem Missachten von Verkehrsregeln führen. Um die Schuldfrage beantworten und die Schadenshöhe objektiv einschätzen zu können, ist dann in der Regel ein professionelles Gutachten erforderlich.
Denn neben den eigenen Schäden an Lack, Blech und Karosserie steht dann oft noch die Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner und der Versicherung an. Unfallgeschädigte sollten daher ihr Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten wahrnehmen. Mit unserem Experten vom Kfz Sachverständigenbüro Weber & Baddah erhalten Sie in jedem Fall ein unabhängiges Gutachten – ganz gleich, ob Sie als Verursacher oder Geschädigter eines Unfalls unseren Service in Anspruch nehmen möchten.
Sie haben einen Unfallschaden?
Wir sind 24 Std erreichbar von Montag bis Sonntag für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, um einen kostenlose Erstberatung zu erhalten.
Ihr Kfz Sachverständigenbüro
Weber & Baddah
Was jeder wissen sollte:
Unfallgutachten dürfen selbst in Auftrag gegeben werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat als oberste Rechtsinstanz entschieden, dass Unfallgeschädigten in jedem Fall ein unabhängiges Gutachten zusteht, wenn die sogenannte Bagatellschadensgrenze von 750 Euro voraussichtlich überschritten wird. Das bedeutet für Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls, dass Sie das Recht auf ein für Sie kostenloses Gutachten haben – die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen.
Wer sein Gutachten selbst beauftragt, kann bei der Abwicklung mehr Schadensersatz erhalten
Wenn Sie ohne Schuld in einen Verkehrsunfall geraten sind, sollten Sie sich nicht mit dem Versicherungsgutachter des Unfallgegners zufriedengeben. Das gegnerische Gutachten wird in der Regel nur eine Kostenschätzung für die festgestellten Sachschäden beinhalten. Die Kosten für die fehlende Nutzungsmöglichkeit und Wertminderung des Unfallfahrzeuges werden jedoch nicht berücksichtigt. Wenn Sie daher das Gutachten selbst beauftragen, kann ein unabhängiger Sachverständiger die für Sie entstandenen Gesamtkosten ermitteln.
Kfz Sachverständigenbüro
Weber & Baddah
Definition: Kfz-Unfallgutachten
Was ist ein Kfz-Unfallgutachten? Es handelt sich dabei um das Gutachten eines Sachverständigen, welches nach einem Verkehrsunfall erstellt wird. Ziel ist, alle Schäden, Defekte und Mängel zu protokollieren, welche auf den Unfall zurückzuführen sind. Das Kfz-Unfallgutachten wird in der Regel oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben. Mit dem Gutachten sollen die Schäden und Reparaturkosten zur Beweissicherung ermittelt werden, damit die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Schadensregulierung vornehmen kann. Bei Schäden des Verursachers kann ein Gutachten im Rahmen der Kaskoversicherung notwendig werden. Auch eine Wertminderung bzw. merkantiler Minderwert lassen sich durch ein unabhängiges Gutachten geltend machen.
Wir begutachten eingehend die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schäden und erstellen ein Kfz-Unfallgutachten. Dafür sichert unser Gutachter alle Beweise, dokumentiert sämtliche durch den Unfall entstandenen Mängel und ermitteln so den Schadensumfang und die Reparaturkosten. Die Gutachten vom Kfz Sachverständigenbüro Weber & Baddah sind juristisch anerkannt und ermöglichen so, die bei einem Unfall entstandenen finanziellen Ansprüche durchzusetzen.
Die Leistungen unserer Kfz-Sachverständigen im Überblick:
- Genaue Beurteilung des Fahrzeugzustands: Schäden, besondere Merkmale, techn. Daten
- Detaillierte Kostenkalkulation für die Behebung der Schäden
- Benötigte Reparaturdauer und anschließende Prüfung der Reparaturkostenrechnung
- Schätzung des Nutzungsausfalls, falls Mietwagen benötigt wird
- Bei Bedarf schnelle unverbindliche Ersteinschätzung per Fotos über WhatsApp
- Ermittlung von Wertminderung und Restwert des Fahrzeuges
Häufig gestellte Fragen:
Darf ich mir den Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Nach lang bestätigter Rechtsprechung und Praxis haben Sie als an einem Unfall Unschuldiger immer das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensaufnahme zu beauftragen. Dabei ist es ganz gleich, ob die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Gutachter beauftragt hat, oder dessen Gutachten sogar schon vorliegt – Sie haben weiterhin das Recht, einen eigenen neutralen Kfz-Gutachter zu bestellen. Die Kosten muss dabei die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tragen. Der von lhnen beauftragte Kfz-Sachverständige ist daher in diesem Fall für Sie völlig kostenfrei.
Wer muss für die Kosten des Unfallgutachtens aufkommen?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, muss grundsätzlich der Schädiger oder in der Regel dessen Versicherung den Kfz-Sachverständigen bezahlen. Das ist gesetzlich geregelt: Laut Schadensersatzrecht muss beim Geschädigten der Zustand hergestellt werden, als ob es den Unfall nie gegeben hätte – ohne den Unfall wäre für Sie das Gutachten nicht notwendig geworden und muss daher vom Schädiger bzw. dessen Versicherung bezahlt werden. Wir rechnen daher nach Klärung des Sachverhalts und entsprechender Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Verursachers ab. Als Geschädigter müssen sie keine Kosten übernehmen.
Wie viel Zeit beansprucht eine Begutachtung?
Das kommt auf den Umfang und die Art der Schäden an. In den meisten Fällen dauert die Begutachtung von einer halben bis zu einer Stunde.
Wann ist das Kfz-Gutachten fertig erstellt?
Unsere Sachverständigen haben Ihr Kfz-Gutachten in der Regel in ein bis zwei Werktagen erstellt.
Wo wird der Sachverständige die Begutachtung vornehmen?
Dabei richten wir uns ganz nach Ihren Bedürfnissen. Unser Gutachter wird die Fahrzeugbesichtigung am Unfallort, bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder bei Ihrer Arbeitsstelle vornehmen. Die Begutachtung kann selbstverständlich auch bei uns erfolgen.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?
Ja, als Geschädigter obliegt es allein Ihnen, über die Verwendung des Schadensersatzes zu entscheiden. Daher haben Sie auch das Recht, sich statt einer Kostenübernahme für die Reparatur den Betrag auch einfach auszahlen zu lassen. Dieses Vorgehen wird fiktive Schadensabrechnung genannt. Da es hier keine Reparaturbestätigung gibt, ist in diesem Fall ein genaues Gutachten durch einen neutralen Sachverständigen unabdingbar.
Die gegnerische Versicherung schickt einen Kfz-Sachverständigen. Muss ich mich damit zufriedengeben?
Nein. Die gegnerische Versicherung vertritt mit der Bestellung eines eigenen Gutachters in der Regel nur die eigenen Interessen. Der Kfz-Sachverständiger der Versicherung wird daher meist nur die entstandenen Schäden protokollieren. Wenn Sie jedoch auch Tatsachen wie Wertminderung und Nutzungsausfall ermittelt haben möchten, sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung beauftragen. Als Geschädigter können Sie den Gutachter frei wählen.
Wenn Sie keine Schuld tragen – Unfallgutachten erstellen lassen!
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, muss der Schädiger laut Gesetz Ihnen alle Schäden ersetzen, die durch den Unfall entstanden sind (§ 249 BGB). Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung müssen Ihnen also den entstandenen Schaden vollumfänglich ersetzen. Ihr Sachverständiger wird Ihnen daher mit einem unabhängigen Gutachten das Mittel an die Hand geben, um Ihre individuellen Interessen vollumfänglich durchzusetzen.
Als Schadensersatz können Sie zwischen einer Reparatur der Schäden oder einer fiktiven Abrechnung wählen.
Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ermittelt unser Sachverständiger die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für die Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeuges.
Ihr Kfz Sachverständigenbüro Weber & Baddah ist ihr richtiger Ansprechtpartner , wenn es um Unfallgutachten geht.
von Montag bis Freitag 24Std erreichbar auch bei Feiertagen
Gut zu wissen:
Sollten Anwaltskosten entstehen, hat die gegnerische Versicherung die Auslagen für den Rechtsanwalt ebenso wie die Gutachterkosten zu tragen.
Wenn Sie Schuld an einem Unfall tragen – Die Versicherung hat das Weisungsrecht (Kaskofall)
Wenn Sie einen Verkehrsunfall verschuldet haben, reichen Sie zunächst die Schadensmeldung fristgemäß bei Ihrer Versicherung ein. Die Versicherung wird im Haftpflichtfall zur Schadensabwicklung in der Regel einen eigenen Gutachter bestellen und die entstandenen Kosten übernehmen.
Wenn Sie eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung haben, können diese unter Umständen auch für die Schäden am eigenen Unfallfahrzeug aufkommen, wobei eine Selbstbeteiligung berücksichtigt werden muss. Sind Sie mit dem Gutachten Ihres Versicherers nicht einverstanden, können Sie auch auf eigene Kosten einen unabhängigen Kfz-Gutachter bestellen.
Wir unterstützen Sie bei Anfechtungen oder Kürzungen durch die Versicherungen
Grundsätzlich kann ein Kfz-Unfallgutachten nur mit einem triftigen Grund abgelehnt werden. Dazu muss ein direkter Nachweis seiner Unrichtigkeit geführt werden, eine bloße Behauptung der Falschheit reicht nicht aus. Wir unterstützen Sie daher dabei, wenn die Haftpflichtversicherung die Schadenshöhe kürzen will, oder die Verbringungskosten und Stundenverrechnungssätze von Fachwerkstätten nicht übernehmen will. Gerne vermitteln wir Ihnen auch einen mit Versicherungsrecht vertrauten Fachanwalt.
Wenn Sie eine Teilschuld Unfall haben – Kostenteilung nach Quote
Im heutigen dynamischen Verkehrsgeschehen ist nur selten ein Unfallbeteiligter allein für den Verkehrsunfall verantwortlich. Oft hat mitunter selbst bei einem Auffahrunfall einer der Beteiligten zumindest eine Teilschuld. Dieses Mitverschulden wird bei der Schadensregulierung berücksichtigt, es handelt sich um die sogenannte Quotenbildung. Dabei entscheiden zunächst die jeweiligen Versicherungen, wie die Quoten unter den Beteiligten verteilt werden. Beispiel: Wer zu 20 Prozent schuld an einem Unfall ist, bekommt 80 Prozent seines Schadens von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
Es kann jedoch im Streitfalle auch zu einer Entscheidung über die Quoten vor Gericht kommen. Zur genauen Analyse des Unfallhergangs wird hier in der Regel ein detailliertes Schadensgutachten herangezogen. Mit den Experten vom Kfz Sachverständigenbüro Weber & Baddah werden alle entstandenen Schäden genauestens ermittelt und so die objektiven und neutralen Grundlagen für die Quotenbildung durch Versicherungen und Gerichte geschaffen. Auch bei komplexen Rechtsfragen,wie die des Quotenvorrechts stehen wir mit unserer Fachkenntnis an Ihrer Seite.
Kfz-Unfallgutachten: Diese Angaben stehen drin
Unser Kfz-Gutachter wird im Rahmen einer eingehenden Dokumentation alle unfallbedingten Schäden begutachten und jeweils Lichtbilder von den Mängeln wie Dellen, Kratzer und Blechschaden erstellen. Nach der Aufnahme aller Daten und ggf. einer Karosserievermessung enthält das Gutachten detaillierte Angaben zu folgenden Bereichen:
1. Fahrzeugdaten (Modell, Baujahr, Laufleistung, Fehlerspeicherprotokoll, evtl. Sonderausstattung)
2. Genaue Schätzung der Reparaturkosten inkl. Arbeitszeit und Herstellervorgaben
3. Festlegung der voraussichtlichen Reparaturdauer zur Abschätzung der Ausfallzeit des Fahrzeuges (wichtig für die Mietwagennutzung)
4. Berechnung der unfallbedingten merkantilen Wertminderung
5. Prüfung auf Alt- oder Vorschäden
6. Prüfung der Wirtschaftlichkeit (Reparaturkosten versus Wiederbeschaffungswert)
7. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens: Bestimmung des Restwertes und der Wiederbeschaffungsdauer
8. Berücksichtigung einer eventuellen Wertverbesserung
Weitere Leistungen des Kfz-Sachverständigenbüros Weber & Baddah
Unsere erfahrenen Experten in Bochum und Umgebung sind nicht nur im Schadensfall für Sie da. Unser Gutachter übernimmt selbstverständlich auch gern die Wertbestimmung von Fahrzeugen vor dem An- oder Verkauf und bietet seine Beratung für diverse Gutachten an. Folgende Leistungen wie Oldtimergutachten oder einen Kostenvoranschlag erhalten Sie bei Ihren Sachverständigen Weber & Baddah in und um Bochum:
1. Schadengutachten
2. Motorradgutachten
3. Wertgutachten
4. Kurzgutachten
5. Technisches Gutachten
6. Gutachten für Lastkraftwagen
7. Gutachten für Oldtimer
8. Reparatur- und Rechnungsprüfung
Was versteht man unter Unfallregulierung?
Wer durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erleidet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz seiner Schäden. Unfallregulierung bezeichnet dabei alle Vorgänge, die nötig sind, damit der Geschädigte vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle Schäden ersetzt bekommt. Bei den Schäden am Fahrzeug kann der Geschädigte grundsätzlich selbst entscheiden, ob die Reparaturkosten erstattet oder den Geldbetrag im Wege der fiktiven Schadenabrechnung direkt ausgezahlt bekommen möchte. Daneben kann der Geschädigte jedoch noch weiteren Schadensersatz in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel folgende:
- Gutachterkosten
- Abschleppkosten
- Mietwagenkosten
- Verdienstausfall
- Kosten für Mehrfahrten
- Haushaltsführungsschaden
- Anwaltskosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Heilbehandlungskosten
- Schmerzensgeld
- Standkosten
- Finanzierungskosten
- Unkostenpauschale
- Wertminderung bzw. merkantiler Minderwert
- und sonstiger Schadensersatz